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Alle Visa-Arten, Aufenthaltstitel und Antragswege für Deutschland – von Schengen bis Niederlassungserlaubnis.
Dauer: Bis zu 90 Tage
Zweck: Tourismus, Geschäftsreise, Besuch
Dauer: Über 90 Tage
Zweck: Arbeit, Studium, Familiennachzug
Dauer: Bis zu 4 Jahre
Zweck: Hochqualifizierte Fachkräfte
Dauer: Befristet (1-3 Jahre)
Zweck: Arbeit, Studium, Familie
Dauer: Unbefristet
Zweck: Dauerhafter Aufenthalt
Dauer: Bis zu 12 Monate
Zweck: Reisen & Arbeiten (18-30 Jahre)
Klären Sie, welches Visum Sie für Ihren Aufenthaltszweck benötigen (Schengen oder National).
Reisepass, biometrische Fotos, Krankenversicherung, Finanznachweis, ggf. Arbeitsvertrag oder Studienplatzzusage.
Buchen Sie einen Termin bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land über das Online-Terminbuchungssystem.
Erscheinen Sie persönlich zum Termin mit allen Unterlagen. Die Visumgebühr beträgt 75-80 € (Schengen) bzw. 75 € (National).
Schengen-Visa: 2-4 Wochen, Nationale Visa: 4-12 Wochen. Sie werden per E-Mail oder Telefon informiert.
Nach der Einreise: Wohnsitz beim Bürgeramt anmelden und ggf. Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen.
Der Einbürgerungstest ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft.
Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. EU/EWR-Bürger benötigen kein Visum. Bürger vieler anderer Länder (z.B. USA, Kanada, Japan) können visumfrei für 90 Tage einreisen. Für andere Nationalitäten ist ein Visum erforderlich.
Ein Visum wird im Ausland bei der deutschen Botschaft beantragt und dient zur Einreise. Der Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis) wird in Deutschland bei der Ausländerbehörde erteilt und regelt den längerfristigen Aufenthalt.
Schengen-Visa: ca. 2-4 Wochen. Nationale Visa (Arbeit, Studium): ca. 4-12 Wochen. In Einzelfällen kann es länger dauern. Planen Sie genügend Vorlaufzeit ein.
Eine Verpflichtungserklärung wird von einer in Deutschland lebenden Person abgegeben, die sich bereit erklärt, für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Sie wird oft für Besuchsvisa benötigt und bei der Ausländerbehörde beantragt.
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Voraussetzungen: anerkannter Hochschulabschluss und ein Arbeitsvertrag mit einem Gehalt von mindestens 43.800 € (2026) bzw. 39.682 € in Mangelberufen.
Nein, für die Einbürgerung benötigen Sie zunächst einen dauerhaften Aufenthaltstitel und müssen seit mindestens 5 Jahren (bei besonderen Integrationsleistungen) bzw. 8 Jahren legal in Deutschland leben.
Bereiten Sie sich jetzt auf den Einbürgerungstest vor – der wichtigste Schritt auf Ihrem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft.
Jetzt kostenlos üben