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Gesetzliche vs. Private Krankenversicherung – Kosten, Leistungen und alles, was Einwanderer wissen müssen.
Hausarzt, Fachärzte, Vorsorgeuntersuchungen – alles ohne Zuzahlung (mit Versichertenkarte).
Stationäre Behandlung im Mehrbettzimmer. Zuzahlung: 10 € pro Tag (max. 28 Tage/Jahr).
Rezeptpflichtige Medikamente mit Zuzahlung von 5-10 € pro Packung.
Grundversorgung inklusive. Zahnersatz: 60-75% Zuschuss (mit Bonusheft).
Vorsorge, Geburt, Nachsorge und Hebamme – vollständig abgedeckt.
Psychotherapeutische Behandlung nach Antragsverfahren vollständig übernommen.
Als Arbeitnehmer werden Sie automatisch in der GKV versichert. Ihr Arbeitgeber meldet Sie an und zahlt die Hälfte der Beiträge. Sie können zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen (AOK, TK, Barmer etc.).
Studierende unter 30 Jahren erhalten einen vergünstigten GKV-Tarif (ca. 110 €/Monat inkl. Pflegeversicherung). Ab 30 müssen Sie sich freiwillig versichern.
Selbstständige können zwischen GKV (freiwillige Versicherung, Mindestbeitrag ca. 200 €) und PKV wählen. Sie tragen den vollen Beitrag selbst (kein Arbeitgeberanteil).
Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen können in der GKV beitragsfrei familienversichert werden – ein großer Vorteil gegenüber der PKV.
Die Leistungen der GKV sind zu 95% identisch, aber der Zusatzbeitrag variiert (0,9-2,5%). Ein Wechsel kann bis zu 300 € pro Jahr sparen. Vergleichen Sie auf check24.de oder verivox.de.
Beim Zahnarzt: Lassen Sie sich jährliche Kontrollbesuche im Bonusheft bestätigen. Nach 5 Jahren erhalten Sie 70%, nach 10 Jahren 75% Zuschuss zum Zahnersatz.
Viele Krankenkassen bieten Bonusprogramme: Prämien für Vorsorgeuntersuchungen, Fitnessstudio-Zuschüsse oder Cashback. Informieren Sie sich bei Ihrer Kasse.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht es Ihnen, alle Gesundheitsdaten digital zu verwalten. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach der zugehörigen App.
Ja, in Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Jeder, der in Deutschland lebt oder arbeitet, muss krankenversichert sein – entweder gesetzlich (GKV) oder privat (PKV).
Der Beitragssatz der GKV beträgt 14,6% des Bruttogehalts (Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte). Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,7% (2026). Der maximale Monatsbeitrag liegt bei ca. 530 € (Arbeitnehmeranteil).
Privat versichern können sich: Angestellte mit einem Bruttojahresgehalt über 73.800 € (2026), Beamte, Selbstständige und Freiberufler. Studierende können sich unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls privat versichern.
Ohne Krankenversicherung entstehen Beitragsschulden (rückwirkend). Außerdem müssen Sie Arztbesuche komplett selbst bezahlen. Bei einem Notfall werden Sie zwar behandelt, erhalten aber eine hohe Rechnung. Die Versicherungspflicht gilt rückwirkend.
Ja, für ein Schengen-Visum benötigen Sie eine Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckung von 30.000 €. Für ein nationales Visum oder Aufenthaltstitel ist der Nachweis einer vollwertigen Krankenversicherung erforderlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist das maximale Einkommen, bis zu dem GKV-Beiträge berechnet werden. 2026 liegt sie bei 66.150 € brutto pro Jahr (5.512,50 € pro Monat). Einkommen darüber ist beitragsfrei.
Das deutsche Gesundheitssystem ist auch ein Thema im Einbürgerungstest. Bereiten Sie sich jetzt kostenlos auf alle Fragen vor!
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